Was Union und FDP wollen

„Wachstum. Bildung. Zusammenhalt.“

In schwierigen Verhandlungsrunden haben CDU, CSU und FDP ihre politische Agenda für die nächsten vier Jahre zu Papier gebracht. Inzwischen ist das neue Kabinett vereidigt und legt ein Tempo vor, bei dem selbst die eigenen Fraktionen kaum noch Schritt halten können. Damit Sie nicht den Überblick verlieren, haben wir im Koalitionsvertrag geblättert und das Wichtigste hier notiert.

Die Stimmung ist besser als die Lage: Guido Westerwelle, Angela Merkel und Horst Seehofer unterzeichnen am 26. Oktober den gemeinsamen Koalitionsvertrag.
Im Laufe der Legislaturperiode will die Bundesregierung die unteren und mittleren Einkommensteuerbereiche sowie Familien mit Kindern um insgesamt 24 Milliarden € entlasten. Durch Umwandlung des Einkommensteuertarifs zu einem Stufentarif soll der sogenannte Mittelstandsbauch abgespeckt werden. In ihrer Regierungserklärung vom 10. November hat sich Bundeskanzlerin Angela Merkel festgelegt, dass die auch in den eigenen Reihen umstrittene Steuerreform mit Stufentarif 2011 kommen wird.

Bereits zum 1. Januar 2010 sollen der Kinderfreibetrag auf 7.008 € (derzeit 6.024 €) und das Kindergeld um 20 € je Kind erhöht werden. Festhalten wird die Bundesregierung auch an den bereits von der Großen Koalition beschlossenen Entlastungen in der Lohn- und Einkommensteuer zum 1. Januar 2010. Die erweiterte Absetzbarkeit von Krankenversicherungsbeiträgen und der Einstieg in die Beseitigung der kalten Progression belasten die öffentlichen Haushalte zusätzlich um 14 Milliarden €.

Wachstumsbeschleunigungsgesetz
Unter der Überschrift „Sofortprogramm krisenentschärfende Maßnahmen“ verspricht der Koalitionsvertrag den Unternehmen, Wachstumshemmnisse „schnell und effektiv zu beseitigen“. Unter anderem soll bereits zum 1. Januar 2010 bei den Zinsabzugsbeschränkungen („Zinsschranke“) die höhere Freigrenze von 3 Mio. € dauerhaft eingeführt und der Hinzurechnungssatz von Mieten bei der Gewerbesteuer von 65 % auf 50 % abgesenkt werden. Im Bereich der Ertragssteuern plant die Bundesregierung die Einführung eines Wahlrechts zur Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter mit einer Sofort­abschreibung bis 410 €. Mit einem neuen, abgesenkten Steuertarif für Geschwister und der Festschreibung des Kriteriums Lohnsumme nur für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten soll die Erbschaftssteuer mittelstandsfreundlicher werden. Wesentliche Teile des Sofortprogramms sind als „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ vom Bundeskabinett bereits beschlossen worden und sollen noch vor Weihnachten das Gesetzgebungsverfahren passieren.

Kündigungsschutz/Mindestlöhne
Über eine von der FDP im Wahlkampf vehement geforderte Lockerung des Kündigungsschutzes verliert der Koalitionsvertrag kein Wort. Um die Beschäftigungschancen von Arbeitsuchenden zu erhöhen, plant die Regierung jedoch Erleichterungen bei den befristeten Beschäftigungsverhältnissen. Einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn lehnen CDU, CSU und FDP ab. Vielmehr sollen die bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Mindestlohn bis Oktober 2011 neu bewertet und über deren Fortbestand entschieden werden.

Gesundheit und Pflege
Bei der Krankenversicherung plant die Bundesregierung ab 2011 einen Systemwechsel. Durchbrochen werden soll das Prinzip der Parität zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der Beitragsfinanzierung. Der Arbeitgeberanteil soll eingefroren werden. Die Arbeitnehmer zahlen einen „einkommensunabhängigen Arbeitnehmerbeitrag“ (Kopfpauschale), der „sozial ausgeglichen“ werden soll. Durch die Entkopplung der steigenden Gesundheitskosten von den Lohnzusatzkosten bleibt der Arbeitgeberanteil stabil. Beitragserhöhungen zahlen die Arbeitnehmer allein. Wer mehr will als eine medizinische Grundversorgung, muss sich zusätzlich privat versichern. Ähnliches gilt für die Pflegeversicherung. Das Umlageverfahren soll durch Kapitaldeckung ergänzt werden. Diese soll „verpflichtend, individualisiert und generationengerecht ausgestaltet sein“. Übersetzt heißt auch das: Zusatzversicherung.

Thomas Meyer-Lüttge