Streit um fehlende Preise im Schaufenster

Die Verbraucherzentrale Hamburg verschickte wegen Verstößen gegen die Preisangabenverordnung mehr als 150 Mahnbescheide an Betriebe. Betroffene verurteilen das Vorgehen und bemängeln,
dass es in vielen Fällen nicht klar sei, wie die Preisangabe aussehen muss.

Da ich Maßanfertigung mache, kann ich keine festen Preise angeben. Jetzt habe ich eine Preisinformation im Fenster und weiß noch immer nicht, ob diese den Vorgaben entspricht. Ulf Friedrich, Schneidermeister aus Hamburg.
Schneidermeister Ulf Friedrich wunderte sich, als er nach seinem Urlaub einen Brief der Verbraucherzentrale Hamburg im Briefkasten fand. Wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung forderte ihn diese auf, eine Strafe in Höhe von 150 € zu zahlen. Grund: In seinem Schaufenster fehlten Preisangaben. Das stellte ein Kontrolleur fest, der sich zweimal das Schaufenster angesehen hatte.
Seit Mitte des Jahres werden in Hamburg derartige Kontrollen durchgeführt. „Jeder Betrieb, der ein Schaufenster hat, muss die darin gezeigten Waren mit den entsprechenden Preisen kennzeichnen. Um die Verbraucher vor Lockangeboten zu schützen, kontrollieren wir“, so Edda Castello, Leiterin der Verbraucherzentrale Hamburg.

Wie Ulf Friedrich erging es mehr als 150 Betriebsinhabern – vielen sicher zu Recht, aber nicht allen. „Ich bin Maßschneider. Meine Kleider sind Ausstellungsstücke. Dafür habe ich keine Festpreise. Damit würde ich den Kunden täuschen“, so Friedrich. Um weiterem Ärger vorzubeugen, zahlte er und unterschrieb eine Unterlassungserklärung. Doch wie er seine Preise auszeichnen muss, durfte ihm auch die Verbraucherzentrale nicht sagen. Die darf nur abmahnen, aber nicht beraten. Jetzt hat Friedrich eine Preisinformation im Schaufenster, in der er Stundensätze nennt. Sollte dies nicht ausreichen, droht wieder ein Bußgeld.

In meinen 14 Filialen hängen Preislisten. Dennoch soll ich für jede 150 € Strafe zahlen. Das Problem: Eine genaue Angabe für Haarverlängerung ist nicht möglich.
Kay Meinecke, Friseurmeister aus Hamburg.

Friseurmeister Kay Meinecke hingegen weigert sich, seine Strafe zu zahlen. Der Besitzer von 14 Friseur-Filialen in Hamburg erhielt für jeden seiner Läden eine Abmahnung – obwohl überall eine Preisliste aushing. „Auf Nachfrage erklärte man mir, dass wir den Preis von Haarverlängerungen nicht ausgezeichnet hatten. Diese bieten wir aber nur in drei Filialen an. Der Preis liegt je nach Leistungsumfang zwischen 50 und 1.500 €. Dafür erstellen wir individuelle Kostenvoranschläge“, so Meinecke. Wie er das auszeichnen kann, ist weiter unklar, da Angaben, die Preise ab einem bestimmten Wert kennzeichnen, verboten sind. Mit seinem Problem wendete er sich an die Rechtsberatung der Handwerkskammer. „Gemeinsam mit der Verbraucherzentrale und anderen Institutionen entwickeln wir eine Infobroschüre zur Gestaltung von Preislisten“, so Rechtsberater Dr. Dietmar Buchholz.

 

Jens Seemann