Wieder mittendrin
Betriebliche Eingliederung
Viele Handwerker haben von der Pflicht zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) für langfristig erkrankte Mitarbeiter bisher nicht gehört. Auch für Metallbauer Gebhard Grebien war das Thema neu. Als sein Mitarbeiter Jan Göben bei einem Motorradunfall verunglückte, setzte er alles dran, ihn im Betrieb zu halten. Die Eingliederung glückte.

Leichtsinn, Geschwindigkeitsrausch oder einfach nur Pech sorgen immer wieder für folgenschwere Unfälle auf Deutschlands Straßen und Autobahnen. Besonders Motorradfahrer sind gefährdet. Nahezu ungeschützt prallen sie bei einem Unfall auf den Asphalt. Die Unfallstatistik des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2008 zeigt, dass sich bundesweit 30.419 Biker schwer verletzten. Jedes Schicksal veränderte unterschiedlich stark das Leben der Betroffenen, deren Familien und stellte auch die Arbeitgeber vor Herausforderungen.
Diese Erfahrungen machte auch Jan Göben. Der Landmaschinenmechaniker von der Insel Fehmarn hatte 2008 einen schweren Motorradunfall. Seit dem 21.Juni ist der 25-Jährige vom fünften Wirbel abwärts gelähmt und kann nur noch seine Arme bewegen. Sein Rückenmark wurde beim Sturz gequetscht. Heilungschancen gibt es nicht.
An den Unfall auf der Bundesstraße 430 nahe dem schleswig-holsteinischen Plön erinnert er sich nicht. Freunde, die ihn begleiteten, erzählten ihm, er sei in einer Kurve weggerutscht, stieß an einen Baumstumpf und wurde durch die Luft geschleudert. Ob zuvor ein Rad der 180 PS starken Maschine blockierte oder er zu schnell war, kann bis heute niemand sagen. Fest steht: Der Unfall hat sein Leben auf den Kopf gestellt.
„Ich bin erst im Kieler Krankenhaus wieder aufgewacht und konnte bis auf meine Arme nichts mehr spüren“, sagt Göben ein Jahr nach dem Unglück. Schnell wurde ihm klar, dass er nicht mehr in einer Werkstatt würde arbeiten können. „Da bekommt man Angst“, sagt der 25-Jährige. Umso dankbarer ist er seinem Chef Gebhard Grebien: „Der hat sich unheimlich für mich eingesetzt.“
Gebhard Grebien setzte alle Hebel in Bewegung, um seinen Mitarbeiter Jan Göben nach dessen Motorradunfall im Betrieb halten zu können. Im August begann seine Umschulung zum Bürokommunikationskaufmann. |
Der Inhaber eines Metallbaubetriebes mit 40 Angestellten in Bannesdorf wird den Morgen des 22. Juni 2008 niemals vergessen. Das Telefon klingelte. Am anderen Ende berichtete ihm Jan Göbens Mutter vom Unfall und den Folgen für ihren Sohn. „Mir stockte der Atem“, sagt Gebhard Grebien rückblickend.
Als er einen Tag später seine Mitarbeiter in der Werkstatthalle versammelte und vom Unfall des jungen Kollegen und den Folgen berichtete, schwiegen alle. „Ich kenne Jan schon seit seiner Lehre. Seit 1999 ist er bei uns. Die Kollegen pflegen ein enges Verhältnis. Mir wurde schnell bewusst, was für eine Welt für den leidenschaftlichen Jäger, Landwirtssohn und Handwerker zusammengebrochen sein musste. In dieser Situation wollte ich ihm helfen“, sagt Grebien.
Heute blickt er voller Freude in das Nachbarbüro. Dort arbeitet Jan Göben. Statt in der Werkstatt an Motoren zu schrauben, führt er Kundengespräche, entwirft Kostenvoranschläge und bestellt Material. Am 1. August begann er eine Umschulung zum Kaufmann für Bürokommunikation. Grebien sagt heute stolz: „Ich freue mich jeden Tag, dass Jan wieder bei uns ist. Wir haben mit ihm eine Arbeitskraft bekommen, die die Strukturen unseres Betriebs kennt, viel Wissen hat und mit Ehrgeiz und Zielstrebigkeit ihre Chance nutzen möchte.“ Doch bis dahin war es nicht immer leicht.
Vorsorgepflicht ist kaum bekannt
Nach dem Unfall seines Mitarbeiters lernte Gebhard Grebien viel über die Tücken der Wiedereingliederung. Beispielsweise wusste er nicht, dass er bereits seit 2004 zur Vorsorge für solch einen Fall verpflichtet gewesen wäre. Der Paragraph 84 des Sozialgesetzbuches IX regelt, dass Unternehmer ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) einrichten müssen – für den Fall, dass Angestellte mehr als sechs Wochen am Stück oder mehrfach langfristig im Jahr ausfallen. Kein Gericht würde einer krankheitsbedingten Kündigung zustimmen, wenn ein BEM fehlt. Der Deutsche Gewerksschaftsbund (DGB) bewertet das BEM als wirkungsvolles Instrument, Fachkräfte im Beruf zu halten oder für diese neue Aufgabenbereiche zu schaffen. Die Alternative ist teuer: Jährlich werden rund 500.000 Mitarbeiter krankheitsbedingt gekündigt. Problematisch ist die Unkenntnis vieler Unternehmer. Auch in Grebiens Firma war seit Jahren keiner mehr länger als sechs Wochen krank. Der Unternehmer hatte deshalb nie an solch einen Fall gedacht.
Damit bestätigt der Handwerker die Erkenntnisse von Professor Dr. Felix Welti, Forscher an der Hochschule Neubrandenburg: „Wir haben festgestellt, dass das Eingliederungsmanagement in kleinen und mittelständischen Betrieben bislang nur sehr wenig verbreitet ist und versuchen derzeit, Erklärungen und Lösungsvorschläge zu erarbeiten.“ Im November werde er einen Forschungsbericht zum BEM in Handwerksbetrieben veröffentlichen.
Der Wissenschaftler arbeitet mit Klaus Leuchter aus Schleswig zusammen. Seit über 20 Jahren hat sich dieser der Eingliederung verschrieben. Er leitet in Schleswig-Holstein das Projekt „eingliedern statt Ausgliedern“ (esa; siehe Seite 10), das Handwerksbetrieben hilft, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement einzurichten oder konkrete Maßnahmen zu organisieren. Das Projekt kümmert sich nicht nur um Behinderte, sondern alle Langzeiterkrankten. „Man muss bedenken, dass der Paragraph für das Handwerk gilt, aber von den Anforderungen her für die Industrie geschrieben ist“, sagt Leuchter. Um kleine Betriebe zu unterstützen, gäbe es zertifizierte Eingliederungshelfer oder Disability-Manager, wie es neudeutsch heißt. In den vergangenen zwei Jahren sensibilisierte er die Handwerker mit zahlreichen Vorträgen auf Innungsversammlungen und Obermeistertagungen. „Mir ist wichtig, dass die Unternehmer wissen, dass wir im Ernstfall da sind und ihnen helfen“, so Leuchter, der sich mit über 100 Beratungsfällen in zwei Jahren zufrieden zeigt. Sein Konzept findet bereits erste Nachahmer. Im August gründeten einige Kreishandwerkerschaften in Kooperation mit der IKK Nord in Mecklenburg-Vorpommern den „Verein zur Förderung der Betrieblichen Eingliederung M-V e.V.“ Schon bei der Vorstellung des Vorhabens sei die Resonanz gut gewesen. „Wir hatten erste Interessenten, die sich damals meldeten“, so Hans-Werner Schäfer, der die Vereinsgründung von Seiten der IKK Nord mit anschob.
Hilfe von außen holen
Klaus Leuchter hingegen profitiert von seinem Wissen als ehemaliger Mitarbeiter der IKK Nord und 20 Jahren Engagement für die Vereine „Handwerker- Fonds Suchtkrankheit“ und „Netzwerk Betrieb & Rehabilitation“. Auch im Fall von Jan Göben half Leuchter. Als er Gebhard Grebien kennen lernte, hatte der bereits aus dem Bauch heraus vieles richtig gemacht. Gebhard Grebien besuchte seinen Facharbeiter wenige Tage nach dem Unfall im Kieler Klinikum – ein Rat, den auch Leuchter häufig gibt. Auf der Intensivstation hing Jan Göben an Schläuchen und Geräten – kein schöner Anblick für Grebien. Dennoch bestärkte ihn das Gesehene, seinen Mitarbeiter zu unterstützen.
In einem der wenigen Momente, in denen Jan Göben an diesem Tag wach war, versprach ihm der Chef, dass er eine Lösung für ihn finden werde. Dabei war es ihm ganz egal, ob Jan Göben an seinem Unfall eventuell selbst Schuld hatte: „So hart wird kein Schwerverbrecher bestraft. Jan spürt sein Leben lang die Folgen.“ Für den Verunglückten war dies das wichtigste Signal: „Man macht sich so viele Sorgen, dann ist es schön zu wissen, dass der Chef zu einem steht.“ Regelmäßig erhielt er Besuch vom Chef in Kiel und später in Boberg, wo er in einer Spezialklinik mit der Querschnittslähmung und deren Folgen umzugehen lernte.
Rückkehr in die Firma
Ende November entließen ihn die Ärzte. Sein Hausarzt riet ihm nach wenigen Tagen zu einem Belastungstest. Ein Besuch in der Firma sollte zeigen, wie er mit der Situation zurechtkommen würde. „Ich hatte vorher Angst vor der Reaktion der Kollegen, wenn ich im Rollstuhl komme. Aber meine Sorgen waren unberechtigt. Es war schön, wieder da zu sein“, erinnert sich Jan Göben. Einige Kollegen hätten verständlicherweise Berührungsängste gehabt. Mit ihnen sprach er offen über seine Situation.
Für esa-Berater Klaus Leuchter war dies ein bedeutender Schritt: „Meine Erfahrung zeigt, je länger man den Kontakt mit dem Betrieb hinauszögert, umso geringer wird die Wahrscheinlichkeit der Rückkehr des Arbeitnehmers“, erklärt er und lobt das Engagement beider Seiten. Frühzeitig fragte Gebhard Grebien seinen Mitarbeiter, ob er sich eine stundenweise Arbeit vorstellen könne. „Diese Frage ist die Grundlage jedes Eingliederungsmanagements. Der Arbeitnehmer, die Krankenkasse und der Arzt müssen zustimmen“, so Klaus Leuchter. Für den Betrieb bedeute solch ein Experiment dann kein Risiko, da dem Unternehmer keine Kosten entstünden. In den ersten 18 Monaten werde das Krankengeld von der Krankenkasse bezahlt und der Arbeitnehmer dürfe dennoch stundenweise arbeiten.
Im Büro begann das große Tischerücken, um Raum für den Rollstuhlfahrer zu schaffen. Mit einigen Handgriffen richteten die Mitarbeiter einen provisorischen Arbeitsplatz ein, an dem Jan Göben seine Arbeitszeit kontinuierlich steigerte. „Anfänglich musste sich meine Haut an die Drucktstellen durch das viele Sitzen gewöhnen, die ich nicht spüre. Ich hingegen musste akzeptieren, dass mein Körper nicht so schnell belastbar ist, wie ich es gerne hätte. Doch mit jedem Tag stabilisierte sich mein Kreislauf mehr und ich hatte sofort Spaß an den neuen Aufgaben“, so Göben.
Lösungsfindung am runden Tisch
Fortan lautet das gemeinsame Ziel von Göben und Grebien: Beginn einer Umschulung zum Kaufmann für Bürokommunikation – am 1.August. Unklar waren nur Zuständigkeiten und Finanzierung. Dafür organisierte Gebhard Grebien im Juni gemeinsam mit Klaus Leuchter ein Treffen mit Vertretern der Bundesagentur für Arbeit, Industrie- und Handelskammer, des Integrationsamtes Schleswig-Holsteins, sowie Jan Göben und dessen Mutter in seiner Firma. Die Themen des zweistündigen Gespräches: Umschulung, Finanzierung, die Gestaltung des Arbeitsplatzes und eine behindertengerechte Umrüstung des Autos für den Weg zur 60 Kilometer entfernten Berufsschule in Eutin. In allen Punkten fanden sie Lösungen und erklärten ihr Einverständnis. Gebhard Grebien sagte auch zu, Jan Göben für den Juni und Juli übergangsweise einzustellen. „Weil er für uns arbeitete, sollte er auch dafür bezahlt werden“, so Grebien.
Umgestaltung der Büroräume
Während die Bundesagentur für Arbeit als Träger der Maßnahme noch letzte Details klärte, begannen in den Büroräumen die Umbauarbeiten. Wände wurden versetzt, Rampen eingebaut und elektrische Türöffner eingesetzt. Gebhard Grebien und Jan Göben analysierten Arbeitsabläufe und Wege und stellten technische Geräte so weit runter, dass sie vom Rollstuhl erreichbar sind. „Die waren so gut vorbereitet, dass ich nicht mehr viel beraten musste“, erinnert sich Wolfgang Becker, technischer Berater der Bundesagentur für Arbeit. In Norddeutschland unterstützt er im Jahr rund 200 Betriebe bei der Eingliederung von Mitarbeitern. „Die Fälle reichen von geringerer Leistungsfähigkeit über Erblindung bis hin zu Lähmungen“, so Becker, der feststellte, dass insbesondere kleine Unternehmen bereit wären, Umstrukturierungen des Betriebes in Kauf zu nehmen, um Mitarbeiter in der Firma zu halten. So zögerte auch Gebhard Grebien nicht, als er der Verkleinerung seines Lagers zustimmte, um einen gefließten Ruhe- und Sanitärraum samt Toilette, Waschbecken und Liege für Jan Göben einzurichten. Die Bundes-agentur übernahm die gesamten Kosten der Maßnahmen in Höhe von rund 20.000 € . „Wenn die Umschulung abschlossen ist, können wir uns gut vorstellen, auch eine spezielle Werkbank zu finanzieren, an der Jan Göben neben seiner Bürotätigkeit auch die Möglichkeit hat, noch handwerkliche Arbeiten durchzuführen“, so Wolfgang Becker. Bis dahin vergehen aber noch drei Jahre Umschulung. Jan Göben ist aber bereits jetzt ein wichtiges Bindeglied zwischen Werkstatt und Büro. Wenn er Abwechslung braucht, fährt er für Bestellungen zu den Werkstatt-Kollegen. Das ist wichtig für ihn. Schließlich war bei ihnen neun Jahre sein Arbeitsplatz. Er braucht regelmäßig den Geruch von Eisen, glühende Funken und ohrenbetäubenden Maschinenlärm unweit seines neuen Arbeitsplatzes.
Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
1. Informieren und überzeugen
Machen Sie zunächst die Führungskräfte Ihres Unternehmens mit den Zielen eines BEM vertraut. Informieren Sie anschließend die Angestellten z.B. mit Hilfe eines Rundschreibens oder einer Versammlung über Ihr Vorhaben. Tragen Sie alle Informationen über betriebliche Strukturen, Prozesse und Zuständigkeiten zusammen und ermitteln Sie Unterstützungsangebote und Ansprechpartner bei den Leistungsträgern wie beispielsweise der Krankenkassen.
2. Integrationsteam einrichten
Klären Sie die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten in einem BEM und benennen Sie ein Integrationsteam, das sich regelmäßig treffen sollte.
3. BEM installieren
Passen Sie die Strukturen, Verläufe und Verfahren Ihres künftigen BEM an die Bedürfnisse Ihres Betriebes an. Werten Sie Erfahrungen und Ergebnisse aus, um das System zu optimieren. Anschließend sollten sie verbindliche Regelungen festlegen.
Externe Partner
Folgende Partner außerhalb Ihres Betriebes können Sie bei der Betrieblichen Eingliederung mit Fachkompetenz unterstützen:
Rehabilitationsträger: Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Unfallversicherungen, Agentur für Arbeit,
Integrationsamt
Reha-Fachkliniken
Einrichtungen der beruflichen
Rehabilitation z.B. Berufförderungswerke
5 Fragen rund ums Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)
1. Was bedeutet BEM?
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) umfasst alle Aktivitäten, Maßnahmen und Leistungen, die im Einzelfall zur Wiedereingliederung nach längerer Arbeitsunfähigkeit erforderlich sind.
2. Wozu dient BEM?
Im Mai 2004 wurden entsprechend die Vorschriften zur Prävention in § 84 Sozialgesetzbuch (SGB) IX erweitert, um erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des Betroffenen zu erhalten.
3. Wann wird BEM angewendet?
Das BEM ist durchzuführen, wenn ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. Es gilt für alle Beschäftigten – egal ob behindert oder nicht.
4. Wer muss handeln?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Initiative zu ergreifen. Das heißt, er muss auf den Betroffenen zugehen. Alle weiteren Schritte sind von dessen Zustimmung abhängig.
5. Wer ist im Integrationsteam?
Ein Integrationsteam ist kein Muss. Dennoch besteht die Möglichkeit, aus Arbeitgebervertretern, Betrieb- oder Personalrat sowie der Schwerbehindertenvertretung solch ein Team zu bilden.
Hilfe im Internet
Initiative Gesundheit und Arbeit, www.iga-info.de
Portal Betriebliche Eingliederung, www.betriebliche-eingliederung.de
Infos rund ums Disability-Management, www.disability-manager.de
Bundesweite Integrationsämter, www.integrationsaemter.de
Eingliedern statt Ausgliedern e.V, www.esa-sh.de
Handwerkerfonds Suchtkrankheit e.V., www.handwerker-fonds.de
Netzwerk Betrieb & Rehabilitation e.V., www.netzwerk-betrieb-reha.de
Jens Seemann

Gebhard Grebien setzte alle Hebel in Bewegung, um seinen Mitarbeiter Jan Göben nach dessen Motorradunfall im Betrieb halten zu können. Im August begann seine Umschulung zum Bürokommunikationskaufmann.