Glückwünsche der Kammer
Urkunden für Jubiläen
Jubiläen sind für Betriebe und Mitarbeiter ein besonderer Anlass zum Feiern.
Die Handwerkskammer erstellt, versendet und übergibt Urkunden zu Betriebs- und Arbeitsjubiläen. Für folgende Jubiläen werden Urkunden ausgestellt:
Arbeitnehmerjubiläen:
• Arbeitnehmer, die 25, 40 oder 50 Jahre ununterbrochen im Betrieb tätig sind.
Geschäftsjubiläen:
• 40-jähriges Bestehen:
Eine Urkunde wird ausgestellt, wenn der Gründer des Betriebes noch in der Handwerksrolle eingetragen ist.
• ab 50-jähriges Bestehen:
Die Handwerkskammer stellt bei einem Geschäftsjubiläum von 50, 75, 100 und jeweils 25 weiteren Jahren eine Urkunde aus, die den jeweils in der Handwerksrolle eingetragenen Betriebsinhabern verliehen wird. Auf Wunsch kann die Urkunde bei Feierlichkeiten ab einem 100-jährigen Jubiläum durch einen Kammervertreter übergeben werden.
Alle Jubiläen werden auf der Inter-netseite der Handwerkskammer Lübeck unter www.hwk-luebeck.de, Stichwort: Herzlichen Glückwunsch!, veröffentlicht.
Wie bekommt man als Betrieb eine Glückwunsch-Urkunde? Senden Sie Ihren Antrag auf Ausstellung einer Urkunde mit den nötigen Angaben (Gründungs- bzw. Einstellungsdatum und Betriebsnummer bzw. Name des Angestellten) per Fax an 0451 1506-272 oder wenden Sie sich direkt an Marion Gehrmann, Tel.: 0451-1506-203, E-Mail: mgehrmann@hwk-luebeck.de.
Bildnachweis: Komorr
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