Zuerst an die Kleinen denken!

Standpunkt

Anfang Juni endete die zweite europaweite Aktionswoche der kleinen und mittleren Unternehmen. Das Ziel: Den EU-Grundsatz „zuerst an die Kleinen denken“ fest in der politischen Praxis zu verankern. Ein Thema, das wieder einmal diskutiert wurde, waren die bürokratischen Belastungen, die unseren Mitgliedsbetrieben aufgebürdet werden. Melde- und Informationspflichten sowie Genehmigungsverfahren binden Arbeitskraft und verursachen Kosten.

Andreas Katschke, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Lübeck
Schätzungen gehen davon aus, dass Kleinbetriebe etwa 6 % ihres Umsatzes für die Deckung von Bürokratiekosten aufwenden müssen. Daher fällt „Bürokratie“ immer wieder als Stichwort, wenn Hemmnisse für Wachstum und Beschäftigung genannt werden.

Die Bürokratie gebärt indessen „ihre eigenen Kinder“: Auf EU-Ebene leitet Edmund Stoiber eine Arbeitsgruppe zum Bürokratieabbau, es gibt ein Rechenmodell, um Bürolasten zu ermitteln, das sog. Standardkostenmodell und ein Normenkontrollrat ist auch vorhanden. Die wollen alle gut genährt werden …

Dabei greift die Forderung nach „Bürokratieabbau“ viel zu kurz. Notwendig ist nicht nur ein Abbau, sondern vor allem, dass nicht immer neue Pflichten für die Betriebe geschaffen werden. Der Umfang von Gesetzesblättern ist wahrlich kein Maßstab für gute Politik.

Nach meinem natürlich höchst subjektiven Eindruck werden in dem Zeitraum, in dem es gelingt, eine Vorschrift abzubauen, etwa zehn neue geschaffen. Dazu ein kleiner „Erlebnisbericht“ aus den vergangenen Monaten: Ende April hat die Europäische Kommission den Entwurf für ein Konzept zur sog. „intelligenten Regulierung“ vorgestellt, mit dessen Hilfe die Bürokratiebelastungen identifiziert und abgebaut werden sollen. Allzu weit muss die Europäische Kommission gar nicht schauen: Kurz danach „erfreute“ sie mit einer Verlängerung der Mutterschutzfrist bei voller Bezahlung von 14 auf 18 (oder sogar 20) Wochen, das Europäische Parlament beschloss eine Ausweitung des sozialen Schutzes Selbständiger (verbunden mit dem Risiko, dass in Deutschland eine Rentenversicherungspflicht für alle Selbständigen eingeführt wird). Die Bundesregierung hat die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung erlassen, die jeden Dienstleister (also auch unsere Mitgliedsbetriebe) verpflichtet, seinem Auftraggeber vor Vertragsschluss oder vor Erbringung einer Dienstleistung eine Fülle von Informationen zu geben. In die gleiche Richtung zielt das Gesetz zur Einführung einer Musterwiderrufsbelehrung in Verbraucherdarlehensverträgen, das die Betriebe belastet, die Darlehen vermitteln (z. B. im Kfz-Handwerk), um ihre Produkte oder Dienstleistungen abzusetzen.

Hieraus ergibt sich: Überflüssige Bürokratie belastet insbesondere die kleinen Betriebe. Dabei ist es besonders wichtig, dass die heutigen Entscheidungsträger nicht mit wachsender Geschwindigkeit immer neue bürokratische Verpflichtungen erfinden und auftürmen. Bürokratieabbau ist wichtig, Bürokratieverhinderung ist noch wichtiger und besser. Insofern können Parlamentsferien auch ein Segen sein.

Andreas Katschke