Befürchtungen ernst nehmen
Standpunkt
Handwerk aktuell
Es dürften gern noch mehr sein: Existenzgründer sind in Mecklenburg-Vorpommern dünn gesät. Die Tendenz im Handwerk aber ist viel versprechend. 2011 wuchs im Kammerbezirk Schwerin durch Neugründungen das zulassungspflichtige Handwerk. Voraussetzung in Gewerken wie Betonbauer, Friseur oder Kfz-Techniker ist der Meisterbrief. Die höhere Qualifikation geht oft mit einer langfristigen Perspektive der Betriebe einher. Dagegen wurden weniger Zugänge als im Vorjahr bei den zulassungsfreien Handwerksberufen verzeichnet. Gründungen in diesem Sektor stehen im Ruf, nicht selten aus der Not zu erfolgen, beispielsweise um Arbeitslosigkeit zu vermeiden.
Die energetische Gebäudesanierung ist für Bund, Länder und Gemeinden ein Gewinngeschäft – nicht nur im Sinne des Klimaschutzes. „Jeder Euro an Förderung löst rund neun Euro an Investitionen aus“, stellt Holger Schwannecke im Interview klar. Der Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) kritisiert die anhaltende Blockade des Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Gebäudesanierung sowie weiterer Vorhaben durch die SPD-regierten Länder im Bundesrat. Die Energiewende brauche Anreize. Die Steuermindereinnahmen durch die Regelung würden 2013 für die 16 Bundesländer zusammen lediglich 57 Millionen Euro betragen.
Auch Bundesländer mit CDU-Regierungsbeteiligung stellten sich quer: In der Frage der Solarförderung hat der Bundesrat jetzt den Vermittlungsausschuss angerufen. Die vorgesehenen Subventions-kürzungen von 20 bis 30 Prozent, die Umweltminister Röttgen (CDU) und Wirtschaftsminister Rösler (FDP) auf den Weg gebracht haben, gehen gerade ostdeutschen Ländern wie Thüringen und Sachsen zu weit. Dort ist die Solarindustrie stark vertreten.

Ab dem 1. Mai 2011 besteht die Freizügigkeit auch für Arbeitnehmer/innen aus den acht mittel- und osteuropäischen Staaten, die 2010 der EU beigetreten sind. Unbekannter ist, dass zum gleichen Zeitpunkt auch die bis dahin geltenden übergangsbedingten Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit in den Bereichen Baugewerbe, Reinigung von Gebäuden und Innendekorationen entfallen. Damit können Angehörige der Beitrittsstaaten künftig auch in diesen Bereichen grenzüberschreitende Dienstleistungen mit eigenem Personal aus diesen Staaten erbringen. Im Handwerk werden beide Berechtigungen mit gemischten Gefühlen gesehen.
