Übergangsfristen verlängert

Keine Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bulgaren und Rumänen

Für weitere zwei Jahre ausgesetzt hat die Bundesregierung die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für Staatsangehörige aus Rumänien und Bulgarien.

Pfingstfest im rumänischen Sumuleu Ciuc.
Damit benötigen Bürger dieser Länder für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt weiterhin eine Arbeitserlaubnis. Entfallen ist seit Jahresbeginn die Arbeitserlaubnispflicht für Fachkräfte mit Hochschulabschluss bei entsprechend qualifizierter Beschäftigung, bei Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung sowie bei Saisonbeschäftigungen. Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) begrüßte die Entscheidung. Die Ausschöpfung der Übergangsfristen gegenüber den EU-Beitrittsstaaten von 2004 habe sich als sinnvoll und richtig erwiesen.

Einer kürzlich veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) zufolge ist die Zuwanderung aus den acht EU-Beitrittsländern, für die seit Mai 2011 uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit besteht, nur leicht gestiegen. Deutlich zugenommen hat dagegen die Zahl der Beschäftigten aus diesen Ländern. Für die Arbeitsmarktexperten aus Nürnberg ist das ein Indiz dafür, dass vormals Selbstständige und Schwarzarbeiter jetzt vermehrt einer registrierten Beschäftigung nachgingen.

 

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Thomas Meyer-Lüttge