Übergangsfristen verlängert
Keine Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bulgaren und Rumänen
Für weitere zwei Jahre ausgesetzt hat die Bundesregierung die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für Staatsangehörige aus Rumänien und Bulgarien.
Pfingstfest im rumänischen Sumuleu Ciuc. |
Einer kürzlich veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) zufolge ist die Zuwanderung aus den acht EU-Beitrittsländern, für die seit Mai 2011 uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit besteht, nur leicht gestiegen. Deutlich zugenommen hat dagegen die Zahl der Beschäftigten aus diesen Ländern. Für die Arbeitsmarktexperten aus Nürnberg ist das ein Indiz dafür, dass vormals Selbstständige und Schwarzarbeiter jetzt vermehrt einer registrierten Beschäftigung nachgingen.
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Thomas Meyer-Lüttge

Pfingstfest im rumänischen Sumuleu Ciuc.