Höhere Abgabe
Beschäftigung Schwerbehinderter
Fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze müssen sowohl öffentliche also auch private Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten mit einem schwerbehinderten Menschen besetzen.
Tun sie das nicht, wird eine Ausgleichsabgabe fällig. Diese Abgabe hat die Bundesregierung zum Jahresbeginn erhöht. So zahlt ein Betrieb mit 20 bis 39 Arbeitsplätzen statt bisher 105 Euro nun 115 Euro. Für 2011 gelten die alten Sätze. Bis Ende März müssen die Unternehmen den Beschäftigungsstand für das Erhebungsjahr 2011 melden.
Thomas Meyer-Lüttge

