CDU sagt Ja zu Mindestlöhnen
Arbeitsmarktpolitik auf dem Leipziger Parteitag
Der CDU-Parteitag in Leipzig hat einen Beschluss zur Einführung einer „allgemeinen verbind-lichen Lohnuntergrenze“ gefasst.
Ein vom Arbeitnehmerflügel CDA, vom CDU-Landesverband Hamburg und anderen Gliederungen eingebrachter Empfehlungsantrag wurde von den Delegierten mit großer Mehrheit angenommen. Danach soll eine Kommission der Tarifparteien den Mindestlohn beschließen. Gelten soll er in denjenigen Bereichen, in denen es keine vertraglich festgelegten Löhne gibt.
Der Leipziger Beschluss ist ein Kompromiss zwischen zwischen unterschiedlichen Strömungen innerhalb der CDU. Im Gegensatz zum ursprünglichen Antragstext nämlich soll die Kommission die Möglichkeit haben, die Lohnuntergrenze nach regionalen und branchenspezifischen Besonderheiten zu differenzieren.
Das könnte auf eine Fundamentierung des Status quo hinauslaufen, bemängeln Kritiker: Statt einer flächendeckend gültigen Lohnuntergrenze ein Flickenteppich an Einzelverabredungen. Das hätte dann nicht mehr viel mit dem einheitlichen Mindestlohn zu tun, den laut infratest-dimap 86 % der Deutschen wünschen.
![]() |
Thomas Meyer-Lüttge


