Erneut verlängert
Wertgrenzenerlass Mecklenburg-Vorpommern
Er hat sich in der Praxis der Vergabe öffentlicher Aufträge im Land bewährt und wird daher bis Ende 2014 verlängert: der Wertgrenzenerlass, der maßgeblich durch die Forderungen des Handwerks zustande kam.
Das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat die Anhebung der Wertgrenzen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verlängert. Eine Verwaltungsvorschrift für die Vergabe öffentlicher Aufträge mit geringen Auftragswerten (Wertgrenzenerlass) ist am 5. Februar in Kraft getreten. „Die Möglichkeit der vereinfachten und beschleunigten Vergabe öffentlicher Aufträge bleibt bestehen. Die Vergabemöglichkeiten haben sich in der Praxis bewährt, sowohl für die Unternehmen als auch für die öffentliche Verwaltung", sagte der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus, Harry Glawe.
Öffentliche Aufträge können weiter bis zu 100.000 Euro freihändig (ohne Ausschreibung) vergeben werden. Das gilt für alle Leistungsarten, also Bau-, Liefer- und Dienstleistungen. Beschränkte Ausschreibungen bei Bauleistungen sind bis zu einem Auftragsvolumen von einer Million Euro zulässig. Beschränkte Ausschreibungen bei Liefer- oder Dienstleistungen sind bei einem Auftragswert von bis zu 100.000 Euro erlaubt. „Hiermit tragen wir auch den Bedürfnissen der Unternehmen Rechnung, die Vergabeverfahren auch weiterhin zu erleichtern", sagte Glawe.
Der Präsident der Handwerkskammer Schwerin, Peter Günther, hat begrüßt, dass das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus die Anhebung der Wertgrenzen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verlängert hat.
„Das Handwerk ist gerade im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern ein sehr wichtiger Stabilitätsfaktor, Arbeitgeber und Ausbilder. Der Wertgrenzenerlass hat sich seit seiner Einführung im Jahr 2007 als wirksame Maßnahme erwiesen, unser Handwerk zu stärken und von bürokratischen Hürden zu entlasten", sagt Peter Günther. „Vor allem kleinere und mittlere Betriebe haben durch die Anhebung der Wertgrenzen weniger Arbeitsaufwand und größere Chancen erhalten, bei öffentlichen Aufträgen im Land zum Zuge zu kommen", ergänzt er.
Problem: Rückgang öffentlicher Aufträge
Zum großen Problem werde aber die zunehmende Finanznot von Kommunen, die immer weniger Aufträge ausgeben könnten. So seien die öffentlichen Bauaufträge Ende 2012 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 11 Prozent zurückgegangen. Hier, so der Präsident, stehe das Land in der Pflicht, für eine bessere finanzielle Ausstattung der Kommunen zu sorgen, damit wichtige Aufgaben wie die Reparatur von Straßen oder die energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden erfüllt werden könnten. „Das hohe Steueraufkommen im Land darf nicht nur dem Schuldenabbau des Landes zugute kommen. Die Kommunen sollten davon ebenfalls profitieren", so Günther.
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