Stillstand in der Politik?!

Die Konjunkturumfragen bei Betrieben des Handwerks haben es gezeigt: Nach wie vor ist die wirtschaftliche Situation in den allermeisten Betrieben sehr gut. Die Auftragsbücher sind gefüllt, etliche Betriebe denken über Einstellung zusätzlicher Mitarbeiter nach.

Das Handwerk profitiert dabei von der erfreulich positiv verlaufenden Binnennachfrage. Immer noch investieren sehr viele Privatkunden in die Sanierung von Immobilien. Aber auch außerhalb des Bau- und Ausbaugewerbes sind die meisten Betriebe des Handwerks mit der gegenwärtigen Situation sehr zufrieden.

Angesichts der Warnsignale aus Bereichen der Industrie wäre die Politik insbesondere auf Bundesebene gut beraten, alles dafür zu tun, damit gerade der Binnenmarkt weiter stabilisiert wird. Danach aber sieht es nicht aus: So ist es zum Beispiel nicht gelungen, die steuerliche Förderung von gebäudeenergetischen Maßnahmen umzusetzen. Dies ist nicht hinzunehmen, zumal die größte CO2-Belastung nach wie vor von den Wohngebäuden ausgeht. In den Monaten bis zur Bundestagswahl ist kaum eine politische Gestaltung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Binnenkonjunktur zu erwarten.

Es liegen mehrere Gesetzentwürfe vor, die gerade nicht geeignet sind, zur Verbesserung der Binnenkonjunktur beizutragen. Das gilt zunächst für die Insolvenzrechtsreform: Wenn die Reform als solche auch zu begrüßen ist, kann nicht akzeptiert werden, dass die Frist zur sogenannten Restschuldbefreiung um die Hälfte auf drei Jahre verkürzt werden soll. Das setzt falsche Anreize und fördert eine Kultur des verantwortungslosen Wirtschaftens auf Kosten Anderer. Wenn dann auch noch - auf Kosten der übrigen Gläubiger - Forderungen der Staatskasse und des Insolvenzverwalters als erste zu begleichen sind, ist dies ebenfalls ein falsches Signal.

Auch das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr könnte die Binnenkonjunktur beeinträchtigen. Neben der bestehenden Vorschrift des § 271 BGB, die eine sofortige Fälligkeit von Zahlungen vorsieht, soll eine zusätzliche Vorschrift eingeführt werden, die als Höchstgrenze eine Zahlungsfrist von 60 Tagen ermöglicht. Die kleinen und mittleren Unternehmen des Handwerks befürchten zu Recht, dass die Zahlungsmoral vieler Kunden damit Schaden nähme.

Zudem würde die „Anpassung des Mängelgewährleistungsrechts" eine grobe Benachteiligung des Handwerks zur Folge haben: Der sogenannte Nacherfüllungsanspruch eines Verbrauchers soll künftig neben der Bereitstellung einer mangelfreien Sache auch die Kosten für Ausbau und Einbau einer neuen, mangelfreien Sache umfassen.

Es würden insbesondere solche Handwerksbetriebe erhebliche Nachteile erfahren, die zur Erfüllung eines mit einem Verbraucher geschlossenen Vertrags Material bei einem Händler kaufen, das sich nach Verarbeitung beim Verbraucher als mangelhaft herausstellt. In diesem Fall muss der Handwerker voll umfassend nacherfüllen, kann seinerseits jedoch im Wege der Gewährleistung lediglich die Lieferung einer mangelfreien Sache geltend machen. Die Kosten für den Aus- und erneuten Einbau hätte der Handwerker indes allein zu tragen. Regierungskoalition und Opposition sind aufgerufen, die Zeit bis zur Bundestagswahl im Herbst nicht ausschließlich mit Wahlkampf zu bestreiten, sondern alles daranzusetzen, dass die Rahmenbedingungen für das Handwerk und damit eine funktionierende Binnenkonjunktur nicht verschlechtert werden! Stillstand schadet dem Standort Deutschland!