Sonderregelungen verlängert

Der Bundestag hat die bis Ende 2010 befris­tete Sonderregelung zum Kurzarbeitergeld bis März 2012 verlängert.

Betriebe können in diesem Jahr Kurzarbeitergeld bis zu 18 Monaten beantragen. Die Unternehmen bekommen damit weiterhin die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge auf das Kurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit (BA) gezahlt – ab dem siebten Monat sogar komplett. Derzeit sind noch knapp 600.000 Beschäftigte in Kurzarbeit.

Thomas Meyer-Lüttge