Bäcker verklagen Discounter

Bräunen oder Backen?

Brötchen backen innerhalb von ein bis drei Minuten – das ist aus der Sicht des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks schlicht unmöglich.

Fest steht, dass in der Backstube eines Bäckers tatsächlich gebacken wird. Ob gleiches bei Aldi Süd geschieht, muss das Landgericht Duisburg entscheiden.

Da der Discounter Aldi Süd seinen Kunden aber genau dies verspricht, hat der Verband beim Landgericht Duisburg Klage gegen den Handelsriesen eingereicht.

„Wir scheuen keinesfalls den Wettbewerb, aber der muss mit fairen Mitteln ausgetragen werden“, sagt Peter Becker, Präsident des Zentralverbandes. Aldi täusche mit seinem Werbeversprechen „Frisches von morgens bis abends“ seine Kunden. Der Discounter behauptet, im Laden Brot und Brötchen zu backen. Aus Sicht der Fachleute werden diese nur kurz gebräunt.

Auch der Roggenanteil von lediglich 34 % im Roggenmischbrot sei nicht rechtens. Aldi sieht das anders: „Unser Brot darf mit einem Roggenmehlanteil von 34 %  im Endprodukt in Übereinstimmung mit den Leitsätzen Brot und Kleingebäck als Roggenmischbrot bezeichnet werden.“ Jetzt muss das Gericht urteilen.

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Jens Seemann