Ehrlich bleiben

Rechtstipp

Beantwortung von Gesundheitsfragen bei Antragstellung für Versicherungen.

Fall
Meister Jung möchte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Er spricht seinen Versicherungsvermittler Fides an. Als Fides und Jung gemeinsam das Antragsformular durchgehen, wird nach vorherigen Beschwerden und Arztbesuchen in den letzten fünf Jahren gefragt. Jung sagt Fides, dass er in den vergangenen Jahren einige wenige Male Schwierigkeiten mit dem Rücken gehabt hat; der Arzt konnte aber nichts feststellen. Fides erklärt Jung, dass er dies nicht aufzunehmen braucht. Jung unterschreibt zwar den von Fides vorbereiteten Antragsbogen. Später kommen ihm Zweifel.

Lösung
Nach § 19 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz muss der Versicherungsnehmer Umstände anzeigen, nach denen der Versicherer ausdrücklich in Textform gefragt hat. Wenn der Versicherungsnehmer dabei Fragen nach dem Gesundheitszustand bewusst unrichtig beantwortet, berechtigt dies das Versicherungsunternehmen vom Vertrag zurückzutreten bzw. zu kündigen oder ihn wegen arglistiger Täuschung anzufechten; die Versicherung ist leistungsfrei.

Tipp
Auch wenn der Vermittler eine „kleine Lüge“ vorschlägt, sollte der Antragsteller sich nicht beirren lassen: Der Vermittler hat nur ein geringes Risiko, wenn die falsche Angabe auffliegt; der Versicherungsnehmer gefährdet indes seinen Versicherungsschutz.

Matthias W. Kroll, Rechtsanwalt
Dr. Nietsch & Kroll, Hamburg,
E-Mail: kroll@nkr-hamburg.de