Auf Nummer sicher gehen

Auslandsreisen

Geschäftsreisen gehören heute für viele Mitarbeiter zum Alltag. Egal, ob kurzfristig zu Verhandlungen und Besprechungen oder langfristig — etwa auf Montage. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, seine Mitarbeiter bestmöglich vor Gefahren und Unfällen zu schützen. Dies gilt auch für Aufenthalte im Ausland.

Die Zahl kurzfristiger Geschäftsreisen
ins Ausland, Praktika von Lehrlingen in europäischen Betrieben und von Arbeitseinsätzen in Nachbarländern hat auch im Handwerk zugenommen. Laut § 618 des Bürgerlichen Gesetzbuches hat jeder Betriebsinhaber seinen Mitarbeitern gegenüber eine Fürsorge- und Sorgfaltspflicht. Diese gilt auch bei geschäftlichen Reisen ins Ausland.

Versicherungsschutz
Ein wichtiger Punkt dabei ist der richtige Versicherungsschutz. Durch die gesetzliche Unfallversicherung sind grundsätzlich alle geschäftsbezogenen Tätigkeiten und damit zusammenhängende Wege versichert. Dies bezieht sich allerdings nur auf in Deutschland bestehende Arbeitsverhältnisse, bei denen von vornherein ein zeitlich begrenzter Auslandsaufenthalt des Arbeitnehmers vereinbart wurde.

Private Aktivitäten nicht versichert.
Ist der Auslandstrip so kurz, dass keine Zeit für private Unternehmungen bleibt, dann ist der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ausreichend. Sind aber private Aktivitäten – dazu gehört übrigens der Aufenthalt im Hotelzimmer – geplant, sollte eine zusätzliche Reiseversicherung abgeschlossen werden. Reiseversicherungen können für Privatpersonen und für Geschäftsreisen abgeschlossen werden. Die Versicherung besteht aus verschiedenen Bausteinen wie der Reisekostenrücktrittsversicherung, der Reisegepäckversicherung, der Reiseunfallversicherung oder der Reisekrankenversicherung.

Auslandskrankenversicherung empfehlenswert
Letztere ist deshalb sinnvoll, weil die gesetzliche Krankenversicherung bei einem Krankheitsfall im Ausland nur die Kosten erstatten muss, die in einem derartigen Fall im Inland entstanden wären (§ 17 Abs. 2 SGB V). Geschäftsreiseversicherungen werden entweder im Hinblick auf die Dauer der Geschäftsreisen oder auf die Zahl der mit dem Vertrag versicherten Mitarbeiter abgeschlossen. Ebenfalls ist es möglich, nur eine einzige Reise zu versichern oder alle Reisen im Zeitraum eines Jahres. Die Höhe der Prämien hängt maßgeblich vom Umfang der Versicherungsleistungen und der Höhe der jeweiligen Versicherungssumme ab.

Plan für Notfälle erarbeiten
Auch bei Auslandsreisen gilt: Vorbeugen ist besser als heilen. Deshalb sollte es in jedem Betrieb einen Notfallplan geben, der genau vorgibt, was zu tun ist und welche Angehörigen oder Versicherungen informiert werden müssen. Dazu muss der Arbeitgeber über das Reiseziel, den Reisezeitraum und die Unterbringung vor Ort informiert sein. Gleichzeitig sollte jeder reisende Mitarbeiter wissen, an wen er sich im Notfall wenden kann.

Bildnachweis: shutterstock

Kerstin Gwildis