Sechsmonatsfristen nicht rechtens
Gültigkeit von Fluggutscheinen
Fluggutscheine von Airlines dürfen nicht auf sechs Monate oder nur ein Jahr nach Ausstellungsdatum befristet sein.
Über ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Berlin (AZ: 4 O 532/08) hat die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Fachzeitschrift „ReiseRecht aktuell“ berichtet.
Die Richter argumentierten, dass Ausschlussfristen zwar üblich seien, hier jedoch weniger als ein Sechstel der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren betragen. Weiter begründeten sie ihr Urteil damit, dass eine Reise geplant und vorbereitet werden müsse und die Beschenkten die Gutscheine meist nicht am Tag der Ausstellung erhielten. Deshalb sei bei diesen Fristen das Risiko besonders hoch, den Flug nicht mehr antreten zu können.

